Der StRH Wien hat im Zusammenhang mit den politischen Parteien und Wahlen in Wien seit dem 1. Jänner 2024 zahlreiche zusätzliche Kompetenzen und Aufgaben erlangt. Demnach obliegt ihm die Kontrolle der Verwendung der vom Magistrat der Stadt Wien ausbezahlten Fördermittel an politischen Parteien gemäß dem Wiener Parteienförderungsgesetz 2013 und Akademien gemäß dem Wiener Akademienförderungsgesetz 2024. Die jährliche Förderauszahlung pro Partei und pro Akademie durch den Magistrat ist auf der Website der Stadt Wien veröffentlicht und hier abrufbar.
Des Weiteren ist der StRH Wien für die Kontrolle der Einhaltung der Obergrenze der Wahlwerbungsaufwendungen einschließlich damit zusammenhängender Veröffentlichungspflichten gemäß dem Wiener Parteiengesetz zuständig. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben wurde im StRH Wien ein eigener Prüfungsbereich Parteien und Wahlen geschaffen.
Erstattet der StRH Wien im Zuge seiner Kontrolltätigkeit nach den oben genannten Gesetzen eine begründete Mitteilung an den Wiener Unabhängigen Parteienprüfsenat, hat dieser nach Maßgabe des Wiener Parteiengesetz mit Bescheid über die Aussprache von Geldbußen zu entscheiden.
Nähere Informationen zu den einzelnen Prüfungsfeldern des StRH Wien finden Sie unter den nachfolgenden Links:
- Nachweis und Kontrolle der Wiener Parteienförderung
- Nachweis und Kontrolle der Wiener Akademienförderung
- Nachweis und Kontrolle der Wahlwerbungsaufwendungen
- Personenkomitees
2024
Veröffentlichungen zur Wiener Akademienförderung:
2024
Veröffentlichungen zur Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahl (inkl. Personenkomitees):
2025