Nachweis und Kontrolle der Mittelverwendung gemäß Wiener Parteienförderungsgesetz 2013

Die Parteien haben jährlich die gesetzmäßige Verwendung der Förderungen durch ein beeidetes Wirtschaftsprüfungsunternehmen prüfen zu lassen. Das Ergebnis dieser Prüfung ist in einem schriftlichen Prüfbericht niederzulegen. Diese Prüfberichte über die Verwendung der Fördermittel sind bis längstens Ende Juni des Folgejahres an den StRH Wien zu übermitteln. Dieser hat die übermittelten Prüfberichte auf Nachvollziehbarkeit zu prüfen.

Liegen konkrete Anhaltspunkte vor, dass die im Prüfbericht enthaltenen Angaben unrichtig oder unvollständig sind, kann der StRH Wien zusätzliche Unterlagen anfordern und eine Vorortprüfung durchführen. Die nach dem Wiener Parteienförderungsgesetz 2013 überprüften Prüfberichte sowie die Ergebnisse der Prüfung sind nach erfolgter Prüfung durch den StRH Wien zeitgleich auf seiner Website für eine Dauer von 10 Jahren zu veröffentlichen.

Wird trotz Nachfristsetzung von einer Partei kein Prüfbericht vorgelegt oder ergibt die Prüfung, dass Förderungen gänzlich oder teilweise gesetzwidrig verwendet wurden, hat eine begründete Mitteilung an den Wiener Unabhängigen Parteienprüfsenat zu erfolgen.

Veröffentlichungen zur Wiener Parteienförderung:
2024