Die Proponentinnen und Proponenten, welche die Liste der Mitglieder führen, haben das Personenkomitee unter Angabe der Mitglieder samt deren Kontaktdaten sowie der unterstützten politischen oder wahlwerbenden Partei oder unterstützten Wahlwerberinnen und Wahlwerber einer Wiener Gemeinderats oder einer Wahl zu einer oder mehreren Wiener Bezirksvertretungen beim StRH Wien zu registrieren. Der StRH Wien hat ein Verzeichnis der registrierten Personenkomitees zu führen und die Proponentinnen und Proponenten, die Bezeichnung des Personenkomitees und unterstützte Partei oder wahlwerbende Person auf dessen Website zu veröffentlichen.
Die unterstützte Partei oder wahlwerbende Person ist durch den StRH Wien über die Registrierung unverzüglich zu informieren und diese hat anschließend die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Ein erhobener Widerspruch ist durch den StRH Wien im Verzeichnis anzumerken und zu veröffentlichen, wodurch die Aufwendungen dieses Personenkomitees der politischen oder wahlwerbenden Partei nicht mehr zuzurechnen sind.
Veröffentlichung zur Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahl (inkl. Personenkomitees):
2025
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