Die Stadtrechnungshofdirektorin bzw. der Stadtrechnungshofdirektor entscheidet über die Neuaufnahme jener Bediensteten, die eine Prüftätigkeit ausüben und noch nicht in einem Dienstverhältnis zur Gemeinde Wien stehen. Die übrigen Bediensteten werden auf ihren bzw. seinen Vorschlag von der Bürgermeisterin bzw. vom Bürgermeister zugewiesen, soweit diese bzw. dieser die Angelegenheit aus Gründen der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit nicht einer Dienststelle überträgt, die nach ihrem Aufgabenbereich zur Besorgung dieser Aufgaben geeignet ist. Das gesamte Personal ist nur an die Weisungen der Stadtrechnungshofdirektorin bzw. des Stadtrechnungshofdirektors gebunden.
Im mehrjährigen Durchschnitt waren dem Stadtrechnungshof zur Erfüllung seiner Aufgaben rd. 61 Bedienstete für den Prüfungsdienst zugeteilt. Weitere rd. 23 Bedienstete nahmen Leitungs- und Unterstützungsfunktionen wahr.