Der StRH Wien hat die gesamte Gebarung der Gemeinde und der von ihren Organen verwalteten, mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Fonds, Stiftungen und Anstalten auf die ziffernmäßige Richtigkeit, auf die Ordnungsmäßigkeit und auf die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen. Ferner obliegt ihm die Prüfung der Gebarung von wirtschaftlichen Unternehmungen, an denen die Gemeinde zumindest mit 50 v. H. des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist oder die sie aufgrund anderer Maßnahmen tatsächlich beherrscht. Unter die Prüfkompetenz fallen auch Einrichtungen, die Zuwendungen aus Gemeindemitteln erhalten, für die die Gemeinde eine Haftung übernimmt oder die Gemeindemittel treuhändig verwalten (Gebarungskontrolle), sofern sich die Gemeinde eine Kontrolle vorbehalten hat.
Darüber hinaus hat er als Besonderheit unter den österreichischen öffentlichen Kontrolleinrichtungen auch die den Organen der Gemeinde und des Landes Wien zukommende Vollziehung der sich auf die Sicherheit des Lebens oder der Gesundheit von Menschen beziehenden behördlichen Aufgaben zu prüfen; ebenso obliegt ihm die Prüfung, ob bei den der Gebarungsprüfung unterliegenden Unternehmungen sowie bei den von den Organen der Gemeinde verwalteten Einrichtungen und Anlagen, von denen eine Gefahr für die Sicherheit des Lebens oder der Gesundheit von Menschen ausgehen kann, ausreichende, angemessene und ordnungsgemäße Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden (Sicherheitskontrolle).
Weiters wirkt der StRH Wien bei der Überprüfung der Gebarung von Finanzmittel der Europäischen Union mit und unterstützt den Europäischen Rechnungshof bei seiner Tätigkeit.
Zusätzlich bestehen Kontrollrechte betreffend Förderungen, darunter auch bei der Parteienförderung, der Akademienförderung sowie der Einhaltung der Obergrenze für Wahlwerbungsaufwendungen. Zudem besteht eine Meldepflicht an den StRH Wien betreffend die Mittelverwendung bei Großvorhaben, wenn eine Kostenüberschreitung oder eine Überschreitung der Leistungsfrist um 30 % und mehr vorliegt.
Das gesamte der Kontrolle unterliegende Finanzvolumen mit Erträgen und Aufwendungen von jeweils mehr als 30 Mrd. EUR verteilt sich auf den Kernmagistrat, die Unternehmungen gemäß § 71 WStV, die Beteiligungen sowie die verwalteten Einrichtungen der Stadt Wien (Grundlage: Rechnungsabschluss 2022). Die Bilanzsumme der genannten Einrichtungen, die der Prüfungskompetenz des StRH Wien unterliegen, betrug zum Rechnungsabschlussstichtag 2022 in etwa 75 Mrd. EUR. Angemerkt wird, dass es sich bei den ausgewiesenen Finanzdaten um eine nicht konsolidierte Darstellung handelt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des StRH Wien beschäftigen sich im Rahmen ihrer Prüfungstätigkeit mit der Verwendung der Wiener Steuermittel und der Einhaltung der Vorschriften zum Schutz der Wienerinnen und Wiener, aber auch der Besucherinnen und Besucher unserer Stadt. Unser Verständnis und unsere Herangehensweise im Zusammenhang mit Prüfung und Berichtslegung finden ihren Ausdruck im Leitbild.
Prüfaufgaben des StRH Wien