Der Ablauf einer Prüfung erfolgt im Stadtrechnungshof Wien nach dem unten dargestellten Phasenplan. Wir orientieren uns in unserem Prüfungshandeln an international anerkannten Prüfungsstandards. Ebenso sind wir bestrebt, Prüfungsstandards in Kooperation mit nationalen und internationalen Rechnungshöfen weiterzuentwickeln und Erfahrungen auszutauschen. Unsere Prüfungsteams werden nach fachlichen und persönlichen Qualifikationen für die jeweilige Prüfung gebildet. Wertschätzender Umgang mit den Prüfstellen ist uns ein wichtiges Anliegen.
Prüfungsablauf
Ablauf einer Prüfung
Prüfung planen
- Festlegung des Jahresprüfungsprogrammes für die Gebarungs- und Sicherheitsprüfungen (Risikoorientierte Prüfungsplanung)
- Prüfungsersuchen gemäß der Wiener Stadtverfassung
- Ressourcenbedarf ermitteln
- Prüfungsteam zusammenstellen
- Zeitplan festlegen
Prüfung vorbereiten
- Vorerhebungen und Umfeldanalysen durchführen
- Prüfungsbefugnisse klären
- Meldung der Datenverwendung (Datenschutzmeldung)
- Prüfungsankündigung durchführen
Prüfung durchführen
- Eröffnungsgespräch mit Prüfstelle
- Prüfungskonzept erstellen
- Erhebung von Daten
- Situations- und Abweichungsanalysen durchführen
- Prüfungsergebnisse beurteilen und Prüfungsfeststellungen bzw. Empfehlungen ableiten
- Die Prüfung ist zum Nachvollzug von Prüfungshandlungen, Prüfungsnachweisen und Schlussfolgerungen ausführlich zu dokumentieren
- Dokumentationen dem Akt beilegen
- Berichtsentwurf erstellen
- Begleitende Qualitätssicherung und -kontrolle während des gesamten Prüfungsprozesses
Prüfungsergebnis/Berichterstattung
- Abhaltung einer Schlussbesprechung mit der geprüften Einrichtung
- Rohbericht mit einer Frist zur Stellungnahme an die geprüfte Stelle
- Rohbericht wird nach Einarbeitung der Stellungnahme der geprüften Stelle zum Endberichtsentwurf
- Versendung des Endberichtes an die zuständige Geschäftsgruppe
Vorlage des Endberichts an den StRH-Ausschuss
- Veröffentlichung mindestens 1 Woche vor der StRH-Ausschusssitzung
- Behandlung im StRH-Ausschuss
Maßnahmenbekanntgabe
- Maßnahmenbekanntgabe der Prüfstelle an den Stadtrechnungshof Wien (innerhalb von drei bis neun Monaten)
- Nachprüfung: verpflichtend, wenn keine Maßnahmenbekanntgabe abgegeben wurde; andernfalls optional möglich
- Prüfung der Maßnahmenbekanntgabe optional möglich