Der StRH Wien hat seit dem 1. Jänner 2024 zahlreiche zusätzliche Kompetenzen und Aufgaben erlangt. Demnach wurden gemäß § 73d Wiener Stadtverfassung zur Kontrolle der Mittelverwendungen und Einhaltung der Leistungsfristen bei Großvorhaben Meldepflichten an den Stadtrechnungshof normiert.
Allgemeines
Meldepflichten bei Großvorhaben - Allgemeines
Was sind Großvorhaben?
Großvorhaben sind solche Vorhaben, deren Gesamtkosten das 190-fache des Wertes gemäß § 88 Abs. 1 lit. e Wiener Stadtverfassung übersteigen, in welchem die Beschlussfassung über das Großvorhaben durch das zuständige Organ erfolgte. Dieser Wert und der Wert gemäß § 73d Abs. 3 Wiener Stadtverfassung (Großvorhaben) werden jährlich durch Verordnung des Gemeinderates betreffend die Feststellung der Wertgrenzen festgelegt.
Wertgrenzenverordnung für das Jahr 2024
Wertgrenzenverordnung für das Jahr 2025
Wer ist meldepflichtig?
Meldepflichtig sind die Stadt Wien und Rechtsträger, die gemäß § 73b Abs. 1 und 2 Wiener Stadtverfassung der Kontrolle des StRH Wien unterliegen, oder bei denen sich die Stadt Wien oder diese Rechtsträger zur Ausführung der Vorhaben anderer Rechtsträger bedienen
Was ist meldepflichtig?
Eine Überschreitung der Auftragssumme von 30 v. H. oder mehr ist dem StRH Wien mit ausführlicher Begründung zu melden. Davon betroffen ist jeder Auftrag (Bau-, Liefer- und Dienstleistungsauftrag), dessen Nettoauftragswert 25 v. H. des für das Finanzjahr gemäß Abs. 3 ermittelten Wertes nach § 88 Abs. 1 lit. e überschreitet. Der Wert gemäß § 73d Abs. 1 Wiener Stadtverfassung wird jährlich in der Wertgrenzenverordnung festgelegt.
2. Überschreitung der Leistungsfrist
Eine Überschreitung der ursprünglich vertraglich bedungenen Leistungsfrist von 30 v. H. oder mehr ist dem StRH Wien mit ausführlicher Begründung zu melden. Davon betroffen ist jeder Auftrag (Bau-, Liefer- und Dienstleistungsauftrag), dessen Nettoauftragswert 25 v. H. des für das Finanzjahr gemäß Abs. 3 ermittelten Wertes nach § 88 Abs. 1 lit. e überschreitet. Der Wert gemäß § 73d Abs. 2 Wiener Stadtverfassung wird jährlich in der Wertgrenzenverordnung festgelegt.
Wie erfolgt die Meldung?
Die Meldung an den StRH Wien hat mittels des Formulars „Meldung bei Großvorhaben“ zu erfolgen. Das Formular ist per Email an post@stadtrechnungshof.wien.at zu senden. Für das Ausfüllen des Formulars steht die „Anleitung für das Ausfüllen der Meldung bei Großvorhaben“ zur Verfügung.
Welche Folgen hat eine Meldung?
Nach § 73d Wiener Stadtverfassung hat der StRH Wien die vorgelegten Unterlagen im Rahmen seiner risikoorientierten Prüfungsplanung zu berücksichtigen.