Alle im Jahr 2024 nach dem Wiener Akademienförderungsgesetz 2024 geförderten Akademien haben den jeweiligen Prüfbericht fristgerecht dem StRH Wien übermittelt.
Die Prüfung dieser Prüfberichte gemäß § 8 Wr. AkadFG durch den StRH Wien ist im Laufen.