Prüfungskompetenzen des Stadtrechnungshofes Wien außerhalb der Wiener Stadtverfassung
Wiener Krankenanstaltengesetz 1987, LGBl. Nr. 23/1987: § 45a Abs. 7 Z 1 Beauftragung einer juristischen Person mit der Führung der Geschäfte der Verrechnungsstelle der ärztlichen Sonderklassehonorare - Festlegung einer Prüfungsbefugnis des Stadtrechnungshofes im schriftlichen Beauftragungsvertrag s. Verordnung des Magistrats der Stadt Wien betreffend die Ermächtigung der Ärztekammer für Wien zur Führung der Verrechnungsstelle nach § 45a Abs. 6 Wr. KAG, ABl. Nr. 13/2008
Wiener Landes-Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl. Nr. 14/1988: §§ 11 Abs. 5 und 27 Abs. 5 Klarstellung der Prüfungsrechte des Stadtrechnungshofes
Wiener Landwirtschaftskammergesetz, LGBl. Nr. 28/1957: § 13a Abs. 5 Prüfungsbefugnis des Stadtrechnungshofes (Gutachten über die Gebarung der Wr. Landwirtschaftskammer) über Ersuchen des Kontrollausschusses der Landwirtschaftskammer § 13a Abs. 6 Eigeninitiative des Stadtrechnungshofes zur Erstellung eines Gutachtens über die Gebarung der Wr. Landwirtschaftskammer § 13a Abs. 7 Vorlage des Gutachtens an den Kontrollausschuss der Landwirtschaftskammer und gleichzeitige Veröffentlichung des Gutachtens auf der Homepage des Stadtrechnungshofes
Wiener Museumsgesetz, LGBl. Nr. 95/2001: § 12 Kontrollbefugnis des Stadtrechnungshofes für die Anstalt "Museen der Stadt Wien"
Wiener Schulgesetz, LGBL. Nr. 44/2020: § 80a Abs. 4 zweckgewidmete finanzielle Zuwendungen an öffentliche Pflichtschulen
Wiener Tourismusförderungsgesetz, LGBl. Nr. 13/1955: § 8a Kontrollbefugnis des Stadtrechnungshofes für den Wr. Tourismusverband
Satzungen der Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien, ABl. Nr. 29a/1973: § 47 Die Überprüfung und Überwachung der gesamten Geschäftsgebarung der KFA, insbesondere die Überwachung der Einhaltung dieser Satzungen und sonstigen Vorschriften, der Buch- und Kassenführung und der Rechnungsabschlüsse obliegt dem Stadtrechnungshof.
Satzung des Wiener Fischereiausschusses, ABl. Nr. 4/2015: § 9a Prüfungsbefugnis des Stadtrechnungshofes betreffend die Gebarung des Wiener Fischereiausschusses mit den Mitteln der Stadt Wien